Das gilt natürlich auch für Lithiumzellen/Lithiumbatterien, die bereits in Geräten eingebaut oder diesen beigelegt sind. Hier ist der Gerätehersteller in der Pflicht, diese Informationen innerhalb der Lieferantenkette sämtlichen Vertreibern wie Logistikern bzw. Transporteuren bis hin zum jeweiligen Händler zur Verfügung zu stellen. Dieser zukünftige Nachweis ist zwingend für Lithium-Batterien, die nach dem 30.06.2003 hergestellt worden sind.